Häufige Fragen

Wie läuft eine Therapie oder Beratung ab?

Erster Kontakt: Gerne können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen. In einem ersten Telefonat haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen, die für Sie von Bedeutung sind und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

Erstgespräch: Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Klärung Ihrer Anliegen und Wünsche. Es bietet Ihnen die Gelegenheit, einen Eindruck davon zu gewinnen, ob mein Angebot zu Ihren Bedürfnissen passt. Am Ende des Gesprächs besprechen wir die Details der weiteren Zusammenarbeit und legen die nächsten Schritte fest.

Folgetermine: In den folgenden Sitzungen arbeiten wir gezielt an Ihren Themen. Die Anzahl der Sitzungen, deren Abstand und die Dauer richten sich nach verschiedenen Faktoren und können individuell angepasst werden

Wie viel kostet eine Therapie?

Mein Honorar für eine Einzelsitzung beläuft sich auf 85 Euro / 50 Minuten

Für Paare oder Systeme (ab 2 Personen) auf 125 Euro /80 Minuten

Es besteht die Möglichkeit Beratungspakete zu buchen:

  • 5 Einzelsitzungen 375€

  • 5 Paar- oder Systemsitzungen 490€

Ich arbeite nach dem Solidarpreisprinzip. Wenn Sie in einer schwierigen finanziellen Situation sind, dann schreiben Sie mich an, wir werden eine Lösung finden.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, so dass die Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen.

Daraus können sich für Sie folgende Vorteile ergeben:

  • Zeitnaher Beginn ohne längere Wartezeiten

  • Individuell abgestimmte Sitzungsanzahl

  • Kein Eintrag in die Gesundheitsakte

Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht. Die gesetzlich geregelte Ausnahme ist Fremd- oder Eigengefährdung. Darüber hinaus habe ich mich den Ethikrichtlinien der DGSF verpflichtet.

„Die Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat verpflichten sich, alle Mitteilungen ihrer Klient*innen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist für jedes Mitglied des Systems zu gewährleisten. Sie müssen auch für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod des / der Berater*in bzw. Therapeut*in sichergestellt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch für Supervisionen und Intervisionen (...)
Klient*inneninformationen dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung oder bei gesicherter Anonymität in der Fort- und Weiterbildung oder in Veröffentlichungen benutzt werden.“

Terminabsagen

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich um eine frühzeitige Absage, möglichst 36h im Voraus. Kann dies nicht eingehalten werden, wird ein Ausfallhonorar in voller Höhe berechnet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Zeit speziell für Sie reserviert ist und es nicht möglich ist, Termine kurzfristig neu zu vergeben.